Zitat:
Zitat von Jörn
Könnte man diese Logik nicht auch auf das Kopftuch anwenden? Könnte ein "Anwalt der Kopftuchträger" nicht billigerweise verlangen, dass zuerst das konkrete Potenzial einer Gefährdung nachgewiesen wird? Und dass es nicht ausreicht, sich theoretische Szenarien auszumalen, in denen es schädlich sein könnte?
Hier in Frankfurt spazieren bei Sonnenschein viele kleine Familien am Main entlang, darunter viele Familienväter in kurzen Hosen und mit Bauchansatz, die stolz einen Kinderwagen vor sich her schieben. Daneben eine modern gekleidete Frau, allerdings mit Kopftuch. Ich frage mich, was man diesen Leuten konkret vorwerfen will?
Reicht das Potenzial einer Schädlichkeit aus?
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Bitte bleib bei der Sache. Es ging mir um Vertreter des Staates, wie z.B. Richter oder Lehrer. Was Menschen privat machen oder ein Rechtsanwalt in einer Kanzlei, interessiert mich nicht wirklich. Sobald er aber deutsches Recht vertritt oder vor der Klasse Lehrmeinung wiedergibt und dafür bezahlt wird, erwarte ich auch formale Neutralität (z.B. bzgl. Kleidung).