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Alt 30.05.2017, 19:56   #6495
Jörn
Esst mehr Gemüse
 
Benutzerbild von Jörn
 
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Ich fand das Urteil des Verfassungsgericht bezüglich der NPD interessant. Dort hieß es, es reiche nicht aus, dass eine Sache im Prinzip gefährlich sei, sondern es muss auch das konkrete Potenzial des Erfolgs vorliegen. Und weil die NPD derzeit keine Aussicht auf Erfolg hat, muss sie auch nicht verboten werden.

Könnte man diese Logik nicht auch auf das Kopftuch anwenden? Könnte ein "Anwalt der Kopftuchträger" nicht billigerweise verlangen, dass zuerst das konkrete Potenzial einer Gefährdung nachgewiesen wird? Und dass es nicht ausreicht, sich theoretische Szenarien auszumalen, in denen es schädlich sein könnte?

Hier in Frankfurt spazieren bei Sonnenschein viele kleine Familien am Main entlang, darunter viele Familienväter in kurzen Hosen und mit Bauchansatz, die stolz einen Kinderwagen vor sich her schieben. Daneben eine modern gekleidete Frau, allerdings mit Kopftuch. Ich frage mich, was man diesen Leuten konkret vorwerfen will?

Reicht das Potenzial einer Schädlichkeit aus?

Wenn sich der Mann als Hassprediger entpuppt, dann gibt es dafür Gesetze. Wenn die Frau den Kindern im Kindergarten mit wirren Koran-Geschichten (oder wirren Bibel-Geschichten) Angst macht, dann beschweren sich hoffentlich die Eltern. Aber solange diese konkreten Vorwürfe überhaupt nicht erhoben werden, frage ich mich, womit ein Verbot konkret begründet werden soll?

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Ich würde gerne noch einen zweiten Vergleich in die Debatte werfen, obwohl das Posting schon recht lang ist.

Im Bundestag erfordern manche Beschlüsse eine einfache Mehrheit (51%) und manche Beschlüsse eine Zweidrittel-Mehrheit. Manche Dinge werden also ganz besonders vor dem Zugriff des Staates oder der Öffentlichkeit geschützt.

Für mich ist das Kopftuch so ein Fall. Auf der einen Seite stehen die persönlichen Freiheitsrechte des Individuums; und auf der anderen Seite steht das Interesse des Staates, einen Sachverhalt zu regeln. Wer gewinnt nun?

Ich persönlich bin gegen das Kopftuch, aber nicht zu 100%, sondern sind eher zu 55%. Und das reicht nach meiner Meinung nicht aus, um die Freiheitsrechte anderer zu beschneiden, die ich für mich selbst uneingeschränkt genießen will. Das bedeutet, dass ich für das Kopftuch votiere, obwohl ich es eigentlich blöd finde, und obwohl ich anerkenne, dass die "Gegenseite" durchaus gute Argumente vorbringt.

Um meine Ablehnung auf 70% zu steigern, müssten die Verfehlungen der Muslime wirklich gravierend, konkret und nachweisbar sein. Außerdem müsste plausibel gemacht werden, dass ein Kopftuch-Verbot etwas daran ändern wird. Und es darf die Gleichberechtigungs-Grundsätze nicht verletzen, d.h. der nächste Papst, der im Bundestag eine Rede halten will, müsste sich eine ordentliche Hose leihen.
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