Matthias, wenn also die persönlichen Überzeugungen des Täters egal sind (wie Du schreibst): Ist es dann nicht auch egal, ob der Richter diese Überzeugungen wertschätzt?
Zitat:
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Schon hier hast du ein Gebiet, mit dem du mit der rein naturwissenschaftlichen Beweisführungsmethode an deine Grenzen kommst.
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Welche Beweisführungsmethode schlägst Du an Stelle der "naturwissenschaftlichen Beweisführungsmethode" vor? Nehmen wir an, drei Personen würden sich anbieten, in diesen unwägbaren Fällen die Schuld und das Strafmaß zu bemessen:
- Papst Franziskus unter Anbetung von JHWH
- die oberste Autorität des Hinduismus unter Anbetung des Affengottes "Hanuman"
- Schwester "Aurora" von Astro-TV unter Zuhilfenahme eines grünen Kristalls.
Würdest Du dann zustimmen, dass hier ein faires Urteil gesprochen würde, dessen Fairness höher wäre als das Urteil einer "naturwissenschaftlichen Beweisführungsmethode"?