Zitat:
Zitat von samsam
Ganz egal was gesetzlich vorgeschrieben ist: Der Halter haftet für Schäden an Leib und Material die durch seinen Hund verursacht werden.
Es gibt nur eins zu tun: Anzeige, dann zum Anwalt.
Diskussionen mit Hundebesitzern, die gab es ja schon in eurem Fall, sind Zwecklos.
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Das ist strafrechtlich sicherlich nicht ganz egal. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz.......
Was die Haftung angeht, hast du auf jeden Fall recht. Die Geschichte mit dem Anwalt birgt aber ohne Rechtschutzversicherung ein gewisses Restrisiko, nämlich auf den Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ich gehe mal davon aus, dass die Regulierung der Hose unproblematisch über die Versicherung regelbar sein wird. Das wäre mich persönlich aber erst der Anfang.....
Volker