In Österreich ist die Verwendung von Asthmainhalern bis zu einem vorgegebenen Grenzwert zulässig, und Belastungsasthma oder allergisches Asthma treten bei Ausdauersportlern, die bei Training in kalten Temperaturen oder während Pollenbelastung die Lungen belasten, tatsächlich vermehrt auf. Wenn diese Athletin auf die Verwendung eines Medikaments angewiesen wäre um ihren Sport überhaupt ausüben zu können, dann ist eine Unterstellung von missbräuchlicher Anwendung einfach nur unqualifiziert!
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