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Ich kann auch an meinem Bierkasten eine Flasche aufmachen. Dies ist technisch möglich, aber nicht der ursprüngliche Zweck. Daher wird weder der Kastenhersteller, noch die Brauerei für Schäden haften wollen.
Eigentlich wollte ich Dir zeigen, dass Canyon doch so kulant ist und die Nutzung trotzdem frei gibt... allerdings kann ich Dir nach dem link zum Manual nicht sagen, was juristisch zählt. Die Homepage, das passende Handbuch oder doch wieder der Hinweis im Handbuch, dass die Homepage stets aktuell gehalten wird. Da will mein Canyon Kontakt jetzt so inoffiziell auch nix mehr zu sagen.
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