Zitat:
Zitat von ellivetil
Muss ich das denn ausschließen? Bei einem Fahrrad, dessen ursprünglicher Sinn es ist sich damit von A nach B zu bewegen? Da ist der Einsatz auf dem Rollentraining für mich grundsätzlich ein unsachgemäßer Gebrauch und wird dadurch nicht durch die Garantie abgedeckt.
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Und genau das sehe ich vollkommen anders. Ist aber vielleicht auch beruflich bedingt. Canyon gibt gewährleistung für die "übliche Verwendung". Die "übliche Verwendung" ist bei einem Rad mit Sicherheit das Fahren auf der Straße. Jetzt muss man in einem zweiten Schritt überlegen, ob im Radsport das Training auf Rollentrainern auch zur "üblichen Verwendung" zählen dürfte. Dass Rollentraining immer verbreiteter sind, ist da lediglich ein Indiz. Canyon bietet zudem selber Rollentrainer auf der eigenen Seite an und stellt Bilder von Profis mit ihren Rädern auf Rollen online (sihe mein letzter Post). Aus Sicht eines Verbrauchers sollte man vor dem Hintergrund doch davon ausgehen dürfen, dass das zu erwerbende Rad hierzu genutzt werden kann. Andernfalls ist es doch vollkommen widersprüchlich, dass Canyon sich damit rühmt.
Übrigens, falls es sich mittlerweile jemand fragt: meinem Rad geht es gut.
