Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Unter Maßnahmen zur Kontrolle oder Steuerung der zuwanderung verstehe ich solche, die an der Grenze als Auswahlmöglichkeit wirken, und einen Großteil der Unberechtigten gar nicht ins Land reinlassen, bzw. alle Unberechtigten schnellstens außer Landes schaffen.
|
Eine Aussetzung des Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ist für dich keine Steuerung der Zuwanderung?
O.k., was ist es dann?
Und gibt es da nicht auch noch die von Deutschland unterzeichnete und in das deutsche Asylgesetz übernommene Genfer Flüchtlingskonvention? Entstehen dadurch nicht rechtliche Hürden für die Vorstellung einen "Großteil der Unberechtigten" gar nicht ins erst in ein Land reinzulassen?
https://www.gesetze-im-internet.de/a..._1992/__3.html
Gruß
N.
