Zitat:
Zitat von Hafu
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In den Deutsche-Bahn-Foren findet man im Zusammenhang mit ICE mehrere solcher Fälle und es scheint Ermessenssache des jeweiligen Schaffners zu sein, ab wann er eine Fahrradtasche als Gepäck und ab wann er es als Fahrradtransport ansieht.
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Die Deutsche Bahn schreibt dazu folgendes:
"Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder -letztere auch unverpackt- können mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen."
Verstaut man die Radtasche im Flur, wo die Gepäckfacher sind oder platziert sie so, dass sie andere Reisende nicht behindert, z.Bsp. hinter den Sitzen an der Tür, darf der Schaffner einen nicht aus dem Zug werfen.