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Alt 22.12.2016, 17:12   #374
noam
Szenekenner
 
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Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Dass man anscheinend erst warten muss, bis eine erwartbare Straftat tatsächlich begangen wird, ist meiner unzureichenden Kenntnis nach vor allem für Frauen ein Problem, die unter den angedrohten Gewalttaten ihrer Männer, Ex-Männer und Ex-Freunde zu leiden haben. Da wissen Nachbarn, Freunde, die Polizei und unter Umständen auch das Jugendamt, dass der Mann früher oder später gewalttätig ausrasten wird. Tun kann man anscheinend wenig dagegen, was Frauen regelmäßig dazu zwingt, in einer anderen Stadt eine neue Identität anzunehmen. Oder in ständiger Angst zu leben.
Das ist nicht ganz richtig. Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes kann man ein Kontaktverbot mit entsprechenden Rechtsfolgen bei Nichteinhalten erwirken. Da hat sich gerade mit dem Stalking relativ viel ergeben. Aber das bedeutet auch für das Opfer sich kümmern zu müssen, denn man muss seine Gefährdung glaubwürdig darlegen können. Aus meiner Erfahrung scheitert es eher am Willen und Engagement der Opfer als an der Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats.

Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Auch wenn es personell wie weiter oben dargestellt ein absoluter Wahnsinn ist/wäre, diese potentiellen Gefährder zu beobachten - ich glaube nicht, dass wir rechtsstaatlich gesehen einen anderen Weg haben.
Es gibt ja schon mittel uns Wege. Fußballgewalttäter müssen sich zB bei Großereignissen wie WM oder EM auch bestimmten Meldeauflagen unterwerfen. Das geht soweit, dass manche sich im Verlauf einer WM drei mal täglich auf der örtlichen Polizeidienststelle melden müssen und zB nicht betrunken sein dürfen. Ansonsten droht Gewahrsam.

Auch eine elektronische Fußfessel würde zumindest den Wirkungskreis des potentiellen Täters wirksam einschränken.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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