Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es fällt mir ebenfalls schwer, das zu ertragen. Man kann wohl nicht einfach 500 Gefährder inhaftieren, mit der Begründung, man traue ihnen künftige Straftaten zu. Ohne es zu wissen nehme ich an, dass die meisten davon keine schweren Vorstrafen auf dem Kerbholz haben.
Dass man anscheinend erst warten muss, bis eine erwartbare Straftat tatsächlich begangen wird, ist meiner unzureichenden Kenntnis nach vor allem für Frauen ein Problem, die unter den angedrohten Gewalttaten ihrer Männer, Ex-Männer und Ex-Freunde zu leiden haben. Da wissen Nachbarn, Freunde, die Polizei und unter Umständen auch das Jugendamt, dass der Mann früher oder später gewalttätig ausrasten wird. Tun kann man anscheinend wenig dagegen, was Frauen regelmäßig dazu zwingt, in einer anderen Stadt eine neue Identität anzunehmen. Oder in ständiger Angst zu leben.
Das ist sicher eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Ich hoffe, dass sich klügere Leute als ich damit auseinandersetzen.
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Es ist halt einfach konsequent - wo willst Du die Grenze ziehen?
Vielleicht hakt bei Dir mal irgendwann was aus und Du schlägst Urs krankenhausreif, weil er schneller als Du gefahren ist. Soll man Dich deswegen wegsperren?
Ab wann ist man denn potentiell gefährlich genug für eine vorbeugende Verwahrung? Und wer will die Verantwortung übernehmen, wenn so etwas abschlägig beschieden wird und dann doch was passiert?
Ich hatte mal eine Nachbarin, die war verwirrt und schlief regelmäßig mit brennender Zigarette im Bett ein. Das Sozialamt speiste mich mit "Tut uns leid, da können wir nix machen, ist ja noch nix passiert." ab. "Glücklicherweise" warf sie dann mal eine brennende Kippe in den Papiermülleimer, danach gab es die dringend notwendige Betreuung.
Auch wenn es personell wie weiter oben dargestellt ein absoluter Wahnsinn ist/wäre, diese potentiellen Gefährder zu beobachten - ich glaube nicht, dass wir rechtsstaatlich gesehen einen anderen Weg haben.