Zitat:
Zitat von Jörn
Ein Anspruch ist nicht das gleiche wie eine Meinung. Ich will Dir Deine Meinung nicht streitig machen. Es ist egal. Entscheidend ist, ob Du einen Anspruch darauf hast, Deine Meinung durchzusetzen.
Ich sehe nicht, wie man einen Anspruch nachweisen kann darauf, was andere Leute tun und lassen, solange es nicht die eigenen Rechte über Gebühr tangiert. Zumal hier keine Sonderrechte eingefordert werden, sondern im Gegenteil, dass die allgemeinen Rechte gewährt werden. Dieser Anspruch auf Gleichbehandlung ist um Grundgesetz verankert. Wer also Gleichbehandlung fordert, kann eindeutig belegen, woraus sich dieser Anspruch ergibt. Es ist also nicht einfach nur "eine Meinung".
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Ganz ehrlich, ich kann nicht erkennen, was du mir sagen willst. Ich möchte dir wirklich eine vernünftige, auf der Höhe der Zeit intellektuelle Antwort geben. Allein ich kann es nicht
Evtl. hilft es mir, wenn du deine Behauptung:
"Nein, es geht darum, wie Du
Deinen Anspruch begründest, anderen Leuten jene Rechte zu verwehren, die Du selbst in Anspruch nimmst -- vor allem, wenn es Deine Rechte weder einschränkt noch sonstwie berührt."
erläuterst. Ich habe diesen Anspruch (entgegen deiner Behauptung) nicht.