Zitat:
Zitat von Vicky
Sehr gerne:
Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
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Sehr schön, dass du es endlich selbst erkannt hast. Die MEISTEN Grundrechte sind Menschenrechte. Das der EHE (was Arne behauptet hat) eben nicht.
Damit würde ich es gern belassen, denn es war bereits ausdikutiert.
Mein jüngstes Beispiel dazu (auf das du dich nun doch wieder beziehst) diente eigentlich nur dazu die Diskussionsmethodik in diesem Fred aufzuzeigen (Ein objektiv richtiges Argument zur Untermauerung zu verwenden, um einer subjektiv streitbaren Behauptung denselben Status des objektiv richtigen Arguments zu verleihen.)
Dafür lieferst du übrigens gerade sehr schön den Beweis
Eigentlich ging es um Dumme und die Gesellschaft. Zu den anderen Themen gibts hier nicht nehr viel neues