Zitat:
Zitat von Vicky
Ich wurde vielfach aufgefordert, genau diese Frage zu untermauern, ob die Ehe nun ein Grundrecht ist für Gleichgeschlechtliche Paare. Das habe ich hier erneut dargelegt, dass man das indirekt über Art. 3 GG begründen kann.
Wir haben es hier mit Begrifflichkeiten zu tun, die eben ziemlich dogmatisch sind und deren Begründung dogmatisch sind.
Im Übrigen war es kein Vorwurf, denn die Thematik ist schwer verständlich. Das geht sehr vielen Menschen so, dass es etwas Zeit braucht, um die Begriffe außereinander zu halten.
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Du beziehst dich auf einen Post von mir! Und behauptest ich verstünde etwas nicht. Wer dich auffordert etwas anderes zu erläutern spielt dabei nichts zur Sache.
Und, ja es gibt tatsächlich die klar abgegrenzten Begriffe des MENSCHENRECHTS und des GRUNDRECHTS, du magst es dogmatisch nennen, es bleiben trotzdem zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe.
Damit du also nicht weiter an Arnes Aussagen (auf die ich mich bezog) vorbeidiskustierst, informiere dich bitte über die richtigen Begrifflichkeiten