Zitat:
Zitat von RolandG
Mordmerkmale sehe ich nicht verwirklicht.
Totschlagstatbestand wurde sicherlich rechtswidrig verwirklicht. Der Kernfrage bleibt die Schuldhaftigkeit. Das ist immer das Schwerste in solchen Fällen.
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wenn ich das richtig verstehe kann der Richter aber nur über schuldig/nichtschuldig nach der Anklage entscheiden?
Also wenn Anklage auf Mord und Mordmerkmale zwiefelhaft dann Freispruch? Und nicht automatisch Wandlung auf zB Totschlag?