In dem von Flaix angenommenen Fall (Verunreinigung der Probe durch an der Haut anhaftende Substanzen) hätte auch der Kontrolleur versagt. Denn um mögliche Verunreinigungen von der Glans penis bzw. Vorhaut zu vermeiden, sollte der Urin für eine Urinkontrolle als Mittelstrahlurin entnommen werden, d.h. der erste Strahl (der u.U. noch Verunreinigungen der Haut enthält) wird verworfen und der Kontrolleur soll die Körperöffnung exakt im Blick haben. Vorhaut muss zurück geschoben sein.
Hintergrund dieser Vorschrift ist nicht die Angst vor Kokainspuren, sondern, dass es Fälle gegeben hat, bei denen Athleten eiweißdenaturierende Substanzen (Waschpulver z.b. Persil-Mega-Perls, die man z.B. unter der Vorhaut oder dem Fingernagel verstecken könnte) versucht haben, mit in den Urin zu schmuggeln, die den Nachweis z.B. von Epo komplett unmöglich machen würden)
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