Zitat:
Zitat von Willi
Das ist falsch.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt.
Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11).
https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html
Bezüglich Elternrechten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier klar Stellung bezogen: Die Homosexualität eines Elternteils hindert nicht dessen familiäre Beziehung zu seinem Kind (EGMR vom 26.2.2002, Nr. 36515/97).
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Ich denke mal deutlicher als: "Homo Ehe ist kein Menschenrecht" beantwortet vom EGMR konnte meine Frage, ob die Ehe aufgrund sexueller Neigung ein Menschenrecht sei, nicht beantwortet werden.
Alles danach ist Regelungssache des Staates. Und dieses Relegelungsmöglichkeit lässt der EGMR den Staaten auch. Ob die innerstaatlichen Regelungen dann alle in der Gesamtheit schlüssig sind oder im Einzelfall rechtswidrig, mögen Gerichte bis hin zum EGMR entscheiden.
Im Kern steht: Die Ehe zwischen
Mann und Frau diskriminert keine gleichgeschlechtliche Orientierung.
Bevor du jetzt immer mehr alte EGMR Urteile zitierst, ich befürchte an diesem Leitsatz des (nicht mal 6 Monate alten) Urteils aufgrund dessen die Annulierung einer Homo- Ehe in Frankreich für rechtens erklärt wurde, kommst du nicht vorbei.
Ich für meinen Teil belasse es dabei. Arne hat (mit marginalen Änderungen) meinen Standpunkt recht gut erfasst. Ergänzend dazu gibt es eine Rechtssprechung die diesen Standpunkt stützt.
Persönlich denke ich, dass die Toleranz gegenüber andersdenkenden (in dem Falle den Gegnern der Homo Ehe) angemessen und sogar verpflichtend ist, um nicht den Eindruck eines uneinsichtigen Dogmaten und Rechthabers oder (noch böser) als verbitterter Emanze zu hinterlassen.
Gute Nacht.