Zitat:
Zitat von Triasven
Der EGMR stellt den Staaten frei, wie sie das Ehe Recht (und auch Elternrecht) definieren. Somit kann der deutsche Staat entscheiden, wer Eltern sind und wer nicht. Keiner wird dadurch diskrimiert. (Rechtlich)
Formal hätten Sie jedoch das Recht Homosexuellen die Heirat verbieten zu wollen. Sie verstossen damit gegen kein Menschenrecht.
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Das ist falsch.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt.
Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11).
https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html
Bezüglich Elternrechten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier klar Stellung bezogen: Die Homosexualität eines Elternteils hindert nicht dessen familiäre Beziehung zu seinem Kind (EGMR vom 26.2.2002, Nr. 36515/97).
Genauso hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden, dass die auf seine Homosexualität begründete Ablehnung eines Adoptionsbewerbers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße (EGMR, 22.01.2008 - 43546/02).