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Alt 19.10.2016, 22:50   #317
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, ...
Haben denn Heterosexuelle ein Grundrecht auf Kinder?
Nein haben Sie nicht.
Ein Versuch, die Diskussion zu klären:

Kein Mensch in Deutschland hat ein irgendwie geartetes Recht auf Grund seiner sexuellen Orientierung, egal ob er homo-, hetero-, bi- oder asexuell sei. Es hat auch kein Mensch irgendein spezielles Recht auf Grund abstehender Ohren, langer oder kurzer Haare oder besonders großer Füße.

Es gibt in Deutschland einen Set von Grundrechten, definiert im entsprechenden Abschnitt des Grundgesetzes, die als Derivat der Menschenwürde gem. Art. 1 einen Ewigkeitsschutz genießen.

Und gemäß diesen besteht in Deutschland das Grundrecht, dass "Pflege und Erziehung der Kinder ... das natürliche Recht der Eltern" sind.

Dieses Grundrecht gilt für alle Menschen, die unter die Regelungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fallen - egal ob sie abstehende Ohren, große Füße, homo-, hetero-, bi- oder asexuell sind oder besonders lange oder kurze Haare haben. Denn für alle vorgenannten gilt auch der Artikel 3 des Grundgesetzes, der da lautet "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Alle. Auch Triathleten, Duathleten, Balltreter, Schattenparker. Wirklich alle.
Ok, fast alle. Wer gem. Art. 18 GG die FDGO bedroht, nicht. Aber sonst wirklich alle.

Also:
  • Heterosexuelle, die Eltern(-teil) sind, haben ein Grundrecht darauf, diese Kinder zu pflegen und zu erziehen.
  • Homosexuelle, die Eltern(-teil) sind, haben ein Grundrecht darauf, diese Kinder zu pflegen und zu erziehen.
  • Menschen mit abstehenden Ohren, die Eltern(-teil) sind, haben ein Grundrecht darauf, diese Kinder zu pflegen und zu erziehen.
  • ...
  • Alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben dieses Grundrecht.
Eltern(-teil) wird man entweder durch Geburt oder Adoption, egal ob homo-, hetero-, bi- oder asexuell, große Füße, ...

Einzig: der deutsche Gesetzgeber verkompliziert es gleichgeschlechtlichen Paaren, Eltern zu werden. Und in Frankreich, wo die Gesetze nicht so kompliziert sind, sind 10.000 Menschen auf die Straße gegangen, um dort zu fordern, das Leben für gleichgeschlechtliche Paare zu verkomplizieren.


Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Damit ist überhaupt nicht geklärt, ob es aufgrund seiner sexuellen Neigung verboten werden darf, Kinder aufzuziehen.
Doch, das ist geklärt, denn oben genannte Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland geben vor "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur ... von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" Das heißt also, nicht nur die sexuelle Orientierung ist irrelevant, auch die sexuelle Neigung, d.h. ob jemand eher Blümchensex, Lederfetisch oder besondere Fantasien hat, spielt für den Gesetzgeber genauso wie alle übrigen persönlichen Merkmale nur dann eine Rolle, wenn darunter die Entwicklung der Kinder leidet.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten