Zitat:
Zitat von Triasven
Da verstehst du mich falsch.
Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe:
Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes.
Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.
Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell.
Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren
|
Ich bemühe mich mal, diese Frage irgendwie zu beantworten.
1. Weder ein Heteropaar noch ein Homopaar hat einen Anspruch auf ein Kind aufgrund eines Grundrechts. Ich schrieb das schon einmal. Geht ja auch nicht. Wenn es keine Kinder mehr gibt, was dann? Soll der Staat welche produzieren, weil Paare kommen und sich auf das Recht berufen, dass sie Kinder haben dürfen??? Das wäre also absolut sinnfrei...
2. Kinder haben ein Grundrecht auf Schutz durch den Staat. Sie haben KEIN Grundrecht auf die Erziehung durch die LEIBLICHEN Eltern, aber der Staat muss dafür sorgen, dass sie - wenn möglich - geeingete Eltern für sie finden (Pflegeeltern, Adoptiveltern.). Das kann auch nicht gehen, denn wenn die LEIBLICHEN Eltern verstorben sind, wäre es dem Staat nicht möglich, dieses Grundrecht umzusetzen. Tot ist tot.
3. siehe 1.