Zitat:
Zitat von Willi
Welcher? Der Russische? Der geht auch an anderen Stellen nicht besonders zimperlich mit Menschenrechten um.
Der deutsche Staat hat - vertreten durch seine Jurisprudenz in Form des Bundesverfassungsgerichts - entschieden, dass es diskrimierend wäre, wenn Menschen alleine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert würde.
Einen "Anspruch" auf die Adoption nur eine Person: das Kind, auf keinen Fall aber irgendjemand, der jemand "an Kindes statt annehmen möchte". Dafür spielt aber weder die sexuelle Orientierung noch sonst irgendwas eine Rolle, das hatte Matthias75 aber ja auch nicht gefragt.
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Ich hab den ganzen Text jetzt nicht überflogen: Wenn ich mich irre, magst du mich bitte berichtigen.
Es geht nicht um die sexuelle Neigung, oder darum ob Homosexuelle ein Kind grossziehen dürfen, sondern darum ob ausschliesslich ein Ehegatte oder auch ein Lebenspartner ein BEREITS ADOPTIERTES KIND ebenfalls adoptieren darf?