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Zitat von Triasven
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Zitat von Matthias75
Andersrum wird ein Schuh draus: Aufgrund welcher (gesetzlichen) Grundlage soll ihnen das Recht verwehrt werden, solange - und da hast du sicher recht - die Rechte des Kindes beachtet werden?
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Auf gar keiner.
Der Staat vertritt die Auffassung dass sie keinen Anspruch haben. Ich finde das nicht schön aber auch nicht diskrimierend.
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Welcher? Der Russische? Der geht auch an anderen Stellen nicht besonders zimperlich mit Menschenrechten um.
Der deutsche Staat hat - vertreten durch seine Jurisprudenz in Form des Bundesverfassungsgerichts - entschieden,
dass es diskrimierend wäre, wenn Menschen alleine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert würde.
Einen "Anspruch" auf die Adoption nur eine Person: das Kind, auf keinen Fall aber irgendjemand, der jemand "an Kindes statt annehmen möchte". Dafür spielt aber weder die sexuelle Orientierung noch sonst irgendwas eine Rolle, das hatte Matthias75 aber ja auch nicht gefragt.