Zitat:
Zitat von flaix
hahahahaha, das nennst Du abkürzen?
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Ja, weil es so ist und wir 2 Sachverhalte trennen müssen.
Rechtswidrige Handlung: Ja.
Schuld: Kommt drauf an. Dazu müsste die individuelle persönliche Lage ausführlich erörtert werden, was der Film nicht ausreichend gemacht hat. Ebenso die Rahmenbedingungen im Detail. So wie der Film es sehr grob dargestellt hat, sehr wahrscheinlich "nicht schuldig".
Lies den Fischer Artikel, der ist lang, aber sehr gut und bislang weitgehend unwidersprochen.