Zitat:
Zitat von LidlRacer
Soo absurd auch wieder nicht.
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Die drei Bedingungsgruppen sind mit "oder" verknüpft, es reicht also eine Bedingung.
Die wäre hier das gemeingefährliche Mittel.
Demnach ist es eigentlich Mord. Fraglich bleibt nur, ob der hier ausnahmsweise entschuldbar ist.
|
kann mM nach auf einen Soldaten nicht angewendet werden.
weil...hätten Sie ihn dann auch auf unterlassene Hilfelesitung mit Todesfolge in 70.000 Fällen verklagt ?