Zitat:
Zitat von RolandG
Nö, wäre es wohl eher nicht. Gemeingefährlich ist ein Mittel dann, wenn es der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und es eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen mit sich bringt.
Im Fall konnte der Pilot den Abschuss der Rakete beherrschen und die Anzahl der gefährdeten Menschen war auch klar. Spricht gegen die Gemeingefährlichkeit.
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Ich würde eher das Gegenteil behaupten:
Ganz offensichtlch werden hier Teile der Allgemeinheit - nämlich die Flugzeuginsassen und evtl. weitere Menschen am Boden - massivst gefährdet. Ob die Zahl berechenbar ist, dürfte irrelevant sein.
"Gemeingefährlich
Als gemeingefährlich werden im Rechtsjargon Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit darstellen.
Eine Handlung ist dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.
Beispiele sind
der
Einsatz von Sprengstoff
..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrlich
Der "Täter" im Kampfjet kann die Situation offensichtlich nicht derart beherrschen, dass er nur den Entführer unschädlich macht und keinen anderen gefährdet.
Aber ich bin kein Jurist.
Du?