Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist richtig, das Recht zu heiraten ist nicht ausdrücklich in den Menschenrechten verankert. Es ergibt sich jedoch über den Gleichheitsgrundsatz, dass die Ehe nicht den Heteros gestattet, den Homos jedoch verboten werden kann.
Der Gleichheitsgrundsatz ist in Artikel 2 formuliert, scheint also eine gewissen Bedeutung zu haben.

|
Doch, das Recht zu heiraten ist ein Menschenrecht. Aber nicht aufgrund der sexuellen Neigung und nicht zwangsläufig vor der Institution 'Staat'
Der Staat verbietet keine Homo Ehe. Jeder kann heiraten wen er will. Der Staat legt lediglich fest, dass diese Heirat nicht vor dem Staat durchgeführt wird.
Ich habs jetzt nicht geprüft, bin mir aber ziemlich sicher, das zur NaziZeit ein deutscher Christ nicht vor den Traualtar mit einer Jüdin schreiten durfte.
Das hat der Staat verboten. Und das widerspricht den Grundrechten.
Im Gegensatz zu heute. I.m. A. machst du den Fehler, die rechtsstatliche Ehe als alleinige Möglichkeit der Heirat anzusehen. Dem ist nicht so.