18.10.2016, 13:44
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#107
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Szenekenner
Registriert seit: 10.10.2006
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Beiträge: 1.303
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Zitat:
Zitat von keko#
Ich wollte nur sagen, dass man Elternschaft auf die rein biologische Elternschaft runterbrechen könnte (könnte!) und sich somit Elternschaft von Gleichgeschlechtlichen erübrigen würde, es sie also nicht gäbe. Diese einfache Denkweise wird gern mal an anderer Stelle verwendet.
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Mal konkret:
Vor Dir stehen drei Elternpaare mit ihren Kindern: - ein Elternpaar hat ein Kind bekommen, dass durch künstliche Befruchtung über eine Eizellspende entstanden ist. Die Eizellspenderin ist unbekannt, das Sperma stammt vom Vater, die Mutter hat das Kind 40 Wochen in ihrem Uterus ausgetragen.
- ein Elternpaar bekommt ein Kind, das wie das jüngste Kind von Horst Seehofer entstanden ist - d.h. der biologische Vater ist mit jemand anderes verheiratet und beabsichtigt auch nicht, diese Beziehung zu beenden. Das Gesetz in Deutschland sieht vor, dass der mit der Mutter verheiratete Mann automatisch als Vater im Familienbuch eingetragen wird, obwohl keine biologische Verwandschaft besteht.
- ein drittes Elternpaar hat ebenfalls ein Kind durch künstliche Befruchtung bekommen - im Gegensatz zum ersten ist die Eizellspenderin aber bekannt und führt mit der Frau, die das Kind in ihrem Uterus ausgetragen hat, eine Beziehung. Im Gegensatz zu den beiden ersten Paaren dürfen diese beiden Menschen aber (da in Deutschland lebend) keine Ehe schließen, lediglich eine "Lebenspartnerschaft", will die biologische Mutter ebenfalls im Familienbuch des Kindes eingetragen werden, muss sie eine jahrelange Behördentortour auf sich nehmen, um eine "Stiefkindadoption" ihres eigenen Kindes zu erhalten.
Welche Vorgehensweise würdest Du gegenüber welchem Elternpaar empfehlen?
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