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ich habe mich halt gefragt, ob es nicht in jedem von uns eine art kreatürliche abwägung gibt. zb wenn eine selbstmörder sich von einer dachkante fallen lässt, mit der einen hand einen greis mit sich zieht, mit der anderen ein kleines kind. man kann zugreifen, aber nur ein mal . also nur einen von beiden retten. da nützt alles "man kann ein leben nicht gegen ein anders aufwiegen" nichts, annähernd 100% würden das kind retten. und so wie man dort ganz unterbewusst das alter gegeneinander abwägt, kann man auch unterbewusst zahlen gegeneinander abwägen. die frage ist halt, ob diese kreatürliche abwägung strafbar ist.
desweiteren wurde angesprochen, dass der pilot den flugzeuginsassen die würde nahm. die verteidigerin argumentierte immer aus der sicht der flugzeuginsassen. meine frage wäre gewesen, was mit der würde des stadioninsassen ist. im strafgesetzbuch kann man auf 2 unterschiedliche arten handeln....durch aktives agieren, aber auch durch unterlassen. auf der einen seite nehme ich durch aktives agieren die würde der flugzeuginsassen, auf der anderen seite hätte ich durch unterlassen einer hilfsaktion die würde der stadioninsassen genommen.
wie sagte noch die theologin bei "hart, aber fair".....in diesem fall gab es für den piloten nur 2 entscheidungsmöglichkeiten: falsch und falscher.
Geändert von NBer (18.10.2016 um 11:33 Uhr).
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