Zitat:
Zitat von Jörn
Aus dem Grundgesetz, Art. 7.3: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach."
Es gilt also nicht für alle Schulen.

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Ergänzung hierzu:
Im GG steht "Religionsunterricht", NICHT KATHLISCHER oder EVANGELISCHER Religionsunterricht.
Art. 7 regelt zudem lediglich das Verhältnis von Schule, ihren Trägern und den Institutionen des Staates.
Es geht also nicht darum, das Fach als Pflichtfach für alle zu bestimmen.
Nach Art. 7 II GG kann der Erziehungsberechtigte über die Teilnahme am Religionsunterricht frei entscheiden. Somit ist der Art. 7 Abs. 2 GG eine Art Konkretisierung des elterlichen Erziehungsrechts i.S.d. Art. 6 II GG.
Inhalte des Religionsunterrichts bestimmen dann die Länder.
In der Grundschule ist auch nicht einmal ein Ausgleichsfach, wie z.B. Ethik vorgesehen.