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Alt 30.09.2016, 22:39   #4132
Vicky
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Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen

Aus dem Grundgesetz, Art. 7.3: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach."

Es gilt also nicht für alle Schulen.

Ergänzung hierzu:

Im GG steht "Religionsunterricht", NICHT KATHLISCHER oder EVANGELISCHER Religionsunterricht.

Art. 7 regelt zudem lediglich das Verhältnis von Schule, ihren Trägern und den Institutionen des Staates.

Es geht also nicht darum, das Fach als Pflichtfach für alle zu bestimmen.

Nach Art. 7 II GG kann der Erziehungsberechtigte über die Teilnahme am Religionsunterricht frei entscheiden. Somit ist der Art. 7 Abs. 2 GG eine Art Konkretisierung des elterlichen Erziehungsrechts i.S.d. Art. 6 II GG.

Inhalte des Religionsunterrichts bestimmen dann die Länder.

In der Grundschule ist auch nicht einmal ein Ausgleichsfach, wie z.B. Ethik vorgesehen.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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