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Zitat von jofloglo
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Puh, der Link, mein Gutester, der Link!
Schau mal, worüber der Knabe sonst noch so schreibt....
Generell gabs da wohl jüngst die Entscheidung vom LG Tübingen, aber die bezieht sich lediglich darauf, dass die GEZ/Beitragszentrale sich bisher diesbezüglich verhalten hat wie ne Behörde, die eine andere Behörde bittet, die Zwangsvollstreckung durchzuführen.
Nun wurde festgestellt, dass der Beitragsservice aber keine Behörde ist und dementsprechend auch keine andere Behörde um Amtshilfe bitten kann.
Es ändert sich also zukünftig nur der Weg, wie sie ihre Kohle eintreiben wenn jemand nicht freiwillig zahlt.
Es ändert sich hingegen nix an der Beitragspflicht, der (imho und da bin ich nicht alleine) ungerechten Bemessung selbiger sowie der idiotischen Grundlage (Wohnung/Firmensitz) aufgrund derer sie erhoben wird.
Ein winziger Sieg auf nem Nebenkriegsschauplatz sozusagen.