Zitat:
Zitat von AndiQ2.0
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.
Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.
Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.
Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)
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Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).
PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...