Zitat:
Zitat von LidlRacer
Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, dürfte es m.E. unerheblich sein, ob Du auf dem Radweg warst oder (evtl. zu Unrecht) auf der Straße, wenn sowohl Radweg als auch Straße gegenüber dem Unfallgegner vorfahrtsberechtigt sind.
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Sehe ich genauso!
Was sagt denn Dein Anwalt (hoffentlich "Anwalt für Verkehrsrecht") dazu?
Im Übrigen folgende Anmerkung:
Ich hatte vor x-Jahren mal einen kleinen Auffahrunfall mit dem Auto, weil das Auto vor mir sich nicht an die StVO gehalten hat, womit ich nicht gerechnet habe und deswegen bin ich ihm leicht an die Stoßstange gedengelt. Kleiner Bagatellschaden. Dennoch, die Polizei kam hinzu. Ich weiß noch heute, was der Polizist mir gesagt hat: "Sie müssen immer so fahren, dass ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen kann. Dabei ist es egal, ob ein Anderer einen Fehler gemacht hat oder nicht!".