Zitat:
Zitat von AndiQ2.0
Auf das Ergebnis der Auskunft würde ich mich nicht verlassen.
Von der Polizei dürfte man im genannten Fall keine Auskunft aus den internen Datenbanken erhalten dürfen.
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den zweiten Satz verstehe ich nicht.
Zitat:
Zitat von kullerich
Sie haben geantwortet (mit der wahrscheinlichsten Antwort), d.h. nicht, dass sie irgendwo nachgeschaut hätten, oder? 
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was soll man denn machen. Interpol einschalten, Navy CIS verständigen. Dem Polizeibeamten einen Lügendetektor Test anklemmen.
Wenn möglich tät ich mir die Polizeiauskunft schriftlich geben. Gegen Kostenerstattung.
Wenn man sich viel Mühe geben will postet man ein Bild des Rades / Rahmens in alle möglichen Foren und fragt nach.
Wenn der Verkäufer keine Rechnung mehr hat oder nie hatte oder oder oder tja dann bleibt nicht viel ausser die Polizei.
Vielleicht sind ja Polizeibeamte anwesend die uns eine Datenbank für gestohlen gemeldete Räder bestätigen können.