Hi Zappa,
Zitat:
Zitat von zappa
HaFu: Habe eben die Satzung gecheckt. Hier steht explizit was von anwesenden Stimmberechtigten. Stimmabgabe über Vollmacht ist nicht explizit genannt, aber ebenso explizit nicht ausgeschlossen. Ich vermute mit der Formulierung "anwesend" ist das präzisiert. Weißt Du das?
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Du kannst schicken wen Du willst.
Ein Delegierter ist ein gesandter den der Verein schickt. Das kann auch Dein Arbeitgeber/Mitarbeiter sein. Um sich als Gesandter zu identitfizieren ist eine Vollmacht ein sinnvolles Stilmittel.
Zitat:
5.1.3. Jeder anwesende stimmberechtigte ordentliche Mitgliedsverein hat mindestens eine Stimme. Bei mehr als 25 Mitgliedern haben sie für je angefangene 25 Mitglieder eine weitere Stimme. Zur Stimmenerrechnung ist die Zahl der dem BTV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres maßgebend.
Jeder Delegierter eines Mitgliedsvereins kann maximal 5 Stimmen abgeben und kann keinen weiteren Verein vertreten.
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