Zitat:
Zitat von Hafu
Haarsträubend.
In dersellben Urinkontrolle nach einem Einzelzeitfahren wurde dem Athleten nicht nur das Vorhandensein von exogen zugeführtem Anstrosteron, sondern auch noch Clenbuterol (Kälbermastmittel) zusätzlich noch die ebenfalls verbotenen Substanzen Oxandrolon und Epioxandrolon (synthetische Steroide).
Der Athlet war auf vier verschiedenen Substanzen positiv und das Schiedsgericht entcheidet trotzdem zu seinen Gunsten. Bei Oxandrolon und Epioxandrolon glaubt man ihm, dass hier verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel "schuld " seien (als ob nicht jeder Sportler längst weiß, dass man nicht einfach irgendein ungeprüftes Nahrungsergänzungsmittel schlucken darf und bei Clenbuterol nimmt man das Schiedsgericht einfach mal zugunsten des Sportlers an, dass er das mit irgendwelchen belasteten Nahrungsmitteln zu sich genommen hat. Was für eine Farce und Ohrfeige ins Gesicht sauberer Sportler.
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Ich hab mal gehört, dass es wohl auch garkeine Zulassung für ein Medikament in D gibt, was den Wirkstoff enthält, für den hier eine TUE erteilt wird. Kannst Du das medizinisch einschätzen?
Für mich liest es sich halt komisch. Für das eine hat er ne (nachträgliche) TUE, für zwei weitere nimmt man NEM Verunreinigung an und für das vierte, komplett unklare, nimmt man ne Einschätzung zu seinen Gunsten an. Ganz schön viel auf einmal...
Der fährt übrigens inzwischen schon wieder. Erfolgreicher als je zuvor.