Zitat:
Zitat von captain hook
Man kann sogar für Androsteron eine nachträgliche TUE bekommen. Sogar in Deutschland:
"Für das nachgewiesene exogen zugeführte Androsteron, dessen medizinische Indikation und ärztliche Anordnung der Schiedsklägerin bereits im Januar 2014 seitens des Schiedsbeklagten angezeigt worden waren, hat der Schiedsbeklagte eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung erhalten."
Quelle: http://www.nada.de/de/recht/ergebnis..._nadaviolation[action]=list&tx_nadadbviolation_nadaviolation[controller]=Violations&cHash=9fe7115b0db7a45113f32a2948fc95dc
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Haarsträubend.
In dersellben Urinkontrolle nach einem Einzelzeitfahren wurde dem Athleten nicht nur das Vorhandensein von exogen zugeführtem Anstrosteron, sondern auch noch Clenbuterol (Kälbermastmittel) zusätzlich noch die ebenfalls verbotenen Substanzen Oxandrolon und Epioxandrolon (synthetische Steroide).
Der Athlet war auf vier verschiedenen Substanzen positiv und das Schiedsgericht entcheidet trotzdem zu seinen Gunsten. Bei Oxandrolon und Epioxandrolon glaubt man ihm, dass hier verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel "schuld " seien (als ob nicht jeder Sportler längst weiß, dass man nicht einfach irgendein ungeprüftes Nahrungsergänzungsmittel schlucken darf und bei Clenbuterol nimmt man das Schiedsgericht einfach mal zugunsten des Sportlers an, dass er das mit irgendwelchen belasteten Nahrungsmitteln zu sich genommen hat. Was für eine Farce und Ohrfeige ins Gesicht sauberer Sportler.