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Zitat von trithos
Die "Verantwortung" für die TUE liegt rechtlich beim Aussteller, der sie hergibt. Jeder kann kommen und sagen: ich will eine TUE. Der Aussteller hat dann hoffentlich die Fakten geprüft und festgestellt, dass dem Athleten eine TUE zusteht. Wenn der Athlet zuvor falsche oder unglaubwürdige Angaben gemacht hat, kriegt er halt keine.
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Wenn Du morgen zu Deinem Hausarzt gehst und ihm erzählst, dass Deine Kopfschmerzen nicht mehr aushaltbar sind, dann schreibt er Dir eine Arbeitsunfähigkeit bis Mittwoch. Hast Du Deinen Arbeitgeber damit nicht betrogen?