Zitat:
Zitat von rundeer
Werden sie wirklich einmal zur Rechenschaft gezogen oder versinkt das irgendwann mal wieder in Vergessenheit. Ich hoffe ersteres, bin da aber nicht so sicher.
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Gute Frage!
Es gibt ja theoretisch strenge Bedingungen für TUEs:
"Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nur bei Vorliegen folgender Kriterien bewilligt:
(a) Der Athlet würde eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren,
wenn ihm die Verbotene Substanz oder die Verbotene Methode bei der Behandlung
einer akuten oder chronischen Krankheit vorenthalten würde;
(b) der medizinische Gebrauch einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen
Methode bewirkt höchstwahrscheinlich keine zusätzliche Leistungssteigerung,
außer der zu erwartenden Rückkehr zum normalen Gesundheitszustand, wie er
nach Behandlung einer ärztlich festgestellten Krankheit zu erwarten wäre;
(c) es besteht keine angemessene medizinische Alternative zum Gebrauch der Verbotenen Substanz oder Verbotenen Methode"
http://www.nada.de/fileadmin/user_up...gen_2 016.pdf
Wenn das alles so zutreffen würde, wäre Missbrauch eigentlich fast ausgeschlossen.
Offenbar gibt es aber massiven Missbrauch - irgendwo wurde die Meinung vertreten, im Radsport würden ca. 90 % der TUEs zur Leistungssteigerung verwendet.
Wer ist denn für die Einhaltung der Kriterien verantwortlich?
Ist der Sportler zu belangen, wenn eine Genehmigung auf falschen Angaben von ihm oder seinem Arzt beruht?