Zitat:
Zitat von tri-top1
Der mögliche Kollaps war nicht der Grund für das Verbot, sondern der von drullse genannte Paragraph in der SPo
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Der von Drullse genannte Paragraph IST das Verbot !
Die Umschreibung „messerartigen“ Speichen musste verwendet werden, weil mein keine Firmen direkt benennen darf, andere Laufräder (HED, Xentis, etc.) aber nicht ausschließen wollte.
Die oft behauptete "Verletzungsgefahr" ist bei allen speichenarmen Laufrädern gleich groß und somit (nach meinen Informationen) nicht der Grund für den Ausschluß. Die Spinergys sind ja auch nicht extra mit scharfen Kanten versehen. Somit bleibt nur der Rückschluß auf die kollabierenden Laufräder.