Zitat:
Zitat von sybenwurz
Ich wüsste nix, dass die ernsthaft verboten wären.
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Ich schon:
§ 30 SpO
Ausrüstung beim Radfahren
"30.2 Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad
(ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
Laufräder in Speichenkonstruktion können auch speichenarm sein (so genannte Tri und Fourspokes) sofern diese keine „messerartigen“ Speichen besitzen. Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein."
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„friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
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