Zitat:
Zitat von Neginroeb
Ich würde mich mal informieren. Das hat nichts mit der Höhe zu tun, sondern mit dem früheren Renteneintritt. 
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Wenn Du einerseits behauptest, daß es nur ganz wenige betrifft und andererseits mit dem Begriff „sündhaft teuer“ sehr hohe Summen (gemessen an den für Staatsausgaben üblichen) suggerierst, dann paßt das für mich nicht ganz zusammen. Da die Bezugsdauer (für die ganz wenigen Jahrgänge) ja nur vergleichsweise unwesentlich steigt, muß es also an der Höhe liegen, wenn es trotzdem zu einer Kostenexplosion (so verstehe ich den Begriff „sündhaft teuer“) kommt.
Aber vielleicht könnte ein Steuerberater einem das komplett anders erklären.