Zitat:
Zitat von Läuftnix
Ok, ich versuche es nochmal.
Deine Aussage, dass die Bundesministerien in einem solchen Fall die Macht übernehmen, stimmt nicht. Die Gewaltenteilung in einem solchen Fall problematisch, weil die sich in einem solchen diese und der Bundestag im Gemeinsamen Ausschuss die Gesetzgebungskompetenz teilen. Es ist aber in keinster Weise mit den Exekutivprivilegien zu vergleichen, welche der US Präsident genießt. Um das Gewaltenteilungsproblem abzufedern, wurde übrigens die Individualbeschwerde und das Widerstandsrecht in die Verfassung mit aufgenommen, um einen Missbrauch zumindest abfedern zu können. Die von dir dargestellte Auslegung entspricht eher einer verschwörungstheoretischen Ansicht als der Verfassungrealität.
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Dann darf ich beruhigt sein, was ich auch bin, und muss dem "Müll" im inet keinen Glauben beimessen, distanziere mich, was ich ggf. auch tun werde. Danke für deine klare(re)n Worte.