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Der DOSB hat daraufhin aus diesen 5 Athleten nur eine akzeptiert, woraufhin die nicht berücksichtigte Athletin wieder geklagt hat, dieses mal gegen den DOSB, und dieser daraufhin per einstweiiger Verfügung "verurteilt" wurde, seine erste Entscheidung zu überdenken und eine weitere Athletin für Rio nachnominiert hat, so dass "nur" noch einer der deutschen Startplätze für Rio verfälllt.
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