Zitat:
Zitat von TriBlade
Sicher kein Fehler. Wer soll denn die Entscheidung treffen jetzt aktuell jemanden nach Syrien abzuschieben. Denen steht nicht auf der Stirn geschrieben was sie für schlimme Taten begehen wollen. Beziehungstaten (auch solche wie in Reutlingen) gab es in Deutschland schon vorher und wird es auch nach einer Abschiebung aller Flüchtlinge geben.
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Das Wort Polizeibbekannt macht hier aber den Unterschied finde ich. Wenn jemand nie auf dem Schirm der Polizei war dann steht eine Abschiebung in ein Kriegsland sicher nicht zur Debatte. Wenn ich dann aber im Zeitungsartikel lese: Er sei wiederholt auffällig geworden, unter anderem wegen eines Drogendelikts. Dann sehe ich nicht wieso man solche Leute nicht rausschmeißt.