Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich verstehe die Entscheidung des Schiedsgerichts folgendermaßen: Bei Nichterreichen vorher festgelegter Platzierungen wird nach Ermessen der DTU mit ihren zuständigen Organen entschieden. Dieses Ermessen muss sich jedoch an der Leistungsfähigkeit der Anwärterinnen orientieren, beurteilt über einen gesamten Triathlon mit allen drei Disziplinen. Und nicht beurteilt an deren mutmaßlicher Fähigkeit, Anne Haug zu helfen.

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und genau darüber hätte ein triathlonfremdes gericht gar nicht entschieden. das betrifft konkret abläufe in der sportart, das betreiben der sportart. kein rechtsgut.
die frage ist, wurden rebecca robischs rechte verletzt. und nicht wie wird triathlon betrieben.