Zitat:
Zitat von maifelder
Meines Wissens nach wurde das knallhart nach der SpO entschieden. Der Athlet hatte die Möglichkeit gehabt, Einspruch zu erheben, hatte er nicht getan, also ist er aus der Wertung. Warum die Dsq. aufrecht erhalten wurde, habe ich jetzt nicht mehr präsent.
Der Grund allen übels lag in der Zeitnahme, das wird wohl hoffentlich noch nicht nochmal passieren.
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Es mag sein, dass "knallhart nach SpO" entschieden wurde, aber wieso sollte ich als Athlet den Zeitnehmer kontrollieren müssen? Wenn das WK-Gericht auf Basis von Vermutungen Leute aus der Liste nimmt, ist zunächst das WK-Gericht in der Pflicht, eine Klärung herbeizuführen, und nicht nach dem Motto
- wir haben es ausgehängt
- oh es hat niemand auf dem Gelände gesehen
- gut, kein Protest -> Wochenende
zu handeln.
Natürlich ist der Zeitnehmer Schuld, aber das darf nicht der Athlet ausbaden müssen.
Und da das anders lief, denke ich nicht, dass man den Mainz-Triathlon einfach so empfehlen sollte...
Gruß
kullerihc