Vielleicht kann einer von den Gewerbetreibenden hier mir das mal erläutern?
Wie ist das mit der Haftung in so einem Fall?
Ich bringe mein Rad mit der Bitte um Montage eines neuen Innenlagers zum Händler.
Der Händler montiert mir ein neues Innenlager
Kurze Zeit später erleide ich Schiffbruch aufgrund eines Defekts an der Kurbel.
Es stellt sich heraus, dass das Innenlager bzw. die Kurbel bzw die kombination aus beidem nicht gescheit montiert wurde und es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Defekt daher rührte.
Ist man als Händler für einen solchen Fall versichert?
Versuchen auch solche Versicherungen die Kostenübernahme möglichst zu vermeiden?
Bei letzterem könnte ich mir vorstellen, dass man darüber argumentiert, dass die Kurbel wohl schon vorher einen Defekt / Riss haben musste und das Materialversagen gar nicht auf die schlechte Montage zurückzuführen ist und damit die Zahlung verweigern. Oder stehe ich als Händler auch dafür gerade, weil ich als Profi diesen Defekt hätte erkennen müssen?
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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