Zitat:
Zitat von Hafu
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen.
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Wiebitte ????
Es ist doch gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie unveräußerlich, nicht abgebbar ist. Daran ändert auch eine Athletenvereinbarung nichts. Was heißt wohl dieses "unantastbar" in Art. 1 GG , hm ??
Der BGH hat auch nicht entschieden, dass mit dieser Vereinbarung Art. 1 GG keine Anwendung mehr findet.
Wer sich für das Thema Menschenwürde, und was das eigentlich ist, interessiert, dem kann ich den diesbezüglichen Wikipedia Eintrag empfehlen. Nach dessen Lektüre kann man dann ja nochmal darüber nachdenken (und hier diskutieren), ob dieses Verfahren mit dem GG vereinbar ist und ob nicht diese Athletenvereinbarung per se sittenwidrig ist.