Zitat:
Zitat von Seyan
a) Darf ein dt. Sportler denn vor einem schweizer Gericht überhaupt klagen? Da fehlt mir die juristische Grundkenntnis.
b) Welchen Grund sollte Pechstein haben, jetzt nicht einfach die CAS vor einem schweizer Gericht zu verklagen? Und da mal abgesehen, welches Recht greift das eigentlich? Das schweizer, das dt., das EU-Recht?
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Er bzw. sie darf und sie hat es auch bereits gemacht.
http://www.claudia-pechstein.de/gerichtsunterlagen.php
War halt ohne Erfolg.
Deswegen wird jetzt anderwo weitergeklagt. Und wenn das Bundesverfassungsgericht ablehnt, dann geht es halt an anderen Gerichten weiter.
Merkste was ?