Zitat:
Zitat von Hafu
Pechstein wurde auch keinesfalls die Möglichkeit, die CAS-Entscheidung durch ein ordentliches Gericht anzufechten, verwehrt, so wie sie es jetzt darstellt, sondern der BGH hat entschieden, dass für eine solche Klage der Gerichtsstand nicht in Deutschland liegen sollte, sondern in der Schweiz, wo nunmal der Verband seinen Sitz hat.
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Gut, dann stellen sich mir zwei andere Fragen:
a) Darf ein dt. Sportler denn vor einem schweizer Gericht überhaupt klagen? Da fehlt mir die juristische Grundkenntnis.
b) Welchen Grund sollte Pechstein haben, jetzt nicht einfach die CAS vor einem schweizer Gericht zu verklagen? Und da mal abgesehen, welches Recht greift das eigentlich? Das schweizer, das dt., das EU-Recht?